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Annual IFS ITMS IRMS 1989
Kuratorium für die Fundmünzen der Schweiz
Vorgeschichte
In den Depots der Schweizer Museen liegen schätzungsweise 350’000 antike, mittelalterliche und neuzeitliche Fundmünzen. Nur etwa 5% dieses historischen Quellenmaterials ist bearbeitet. Keine bestehende Institution ist heute in der Lage, auch nur das Material aus ihrem Einzugsgebiet zu bewältigen, was um so schwerer wiegt, als der Aussagewert der «Münze» bzw. des «Geldes» besonders vielschichtig und wichtig ist.
Während für andere Quellengattungen Strukturen existieren, welche deren wissenschaftliche Erschliessung garantieren, blieb es für die Aufarbeitung der Münzfunde bisher bei einigen wenigen Einzelinitiativen. Mehrere Versuche, eine systematische und für die ganze Schweiz einheitliche Aufnahme in die Wege zu leiten, scheiterten.
Im Jahre 1982 setzte die Schweizerische Numismatische Gesellschaft eine «Fundmünzenkommission» ein. Diese erarbeitete einen Bericht und formulierte erste Anträge. In der Folge bewilligte der Schweizerische Nationalfonds zur Förderung der wissenschaftlichen Forschung das Pilotprojekt «Fundmünzen der Schweiz. Mittelalterliche und neuzeitliche Fundkomplexe aus neueren Grabungen», bei dem es darum ging, anhand von repräsentativen Funden Grundlagen für eine einheitliche Aufnahme des schweizerischen Fundmaterials zu erarbeiten. Ein ausführlicher Bericht über dieses Projekt, das vom 1. Mai 1985 bis zum 30. April 1987 dauerte, erschien in der Schweizerischen Numismatischen Rundschau 67, 1988, S. 121–355. Darin wird die Schaffung einer Koordinationsstelle gefordert, welche die verschiedenen Unternehmungen in den Kantonen zu begleiten, die zentrale Funddokumentation zu führen und die Publikationen herauszugeben hätte.
Entscheidende Fortschritte konnten gleichzeitig in Hinblick auf den Einsatz der EDV erzielt werden. In Zusammenarbeit zwischen dem Nationalfonds-Projekt, den Konservatoren der öffentlichen Münzsammlungen und der Schweizerischen Arbeitsgemeinschaft für Fundmünzen wurden die notwendigen, einheitlichen Grundlagen geschaffen wie z. B. die «Nomenklatur der Münzherrschaften der Schweiz» und ein «Standardverzeichnis der Zitierwerke zur schweizerischen Numismatik». Ebenso wurden die Kriterien definiert, welche für eine Fundmünze festzuhalten sind. Gestützt auf diese Vorarbeiten entstand unter Leitung der Schweizerischen Arbeitsgemeinschaft für Fundmünzen ein «Datenblatt zur Erfassung von Fundmünzen» und die «Nausikaa» getaufte Applikation des Datenverarbeitungsprogramms dBASE, beides Voraussetzungen für eine einheitliche Aufnahme der Fundmünzen der Schweiz. «Nausikaa» ist in einer deutschen und französischen Test-Version in verschiedenen öffentlichen Institutionen in Betrieb. Mehrere Kantone haben in den letzten Jahren mit dem Inventarisieren ihrer Fundmünzenbestände begonnen. Derzeit wird in den Kantonen Genf, Waadt, Wallis, Freiburg, Bern, Solothurn, Aargau, Zürich, Schaffhausen, Thurgau, St. Gallen und in Augst-Kaiseraugst daran gearbeitet. Es ist vor allem das Verdienst der Schweizerischen Arbeitsgemeinschaft für Fundmünzen, dass dabei nach einem einheitlichen Schema vorgegangen wird. Diese Organisation, in der sämtliche aktiv an der Aufnahme der Fundmünzen Beteiligten zusammengeschlossen sind, arbeitet jedoch im Milizsystem, verfügt über keine Mittel und ist somit nicht in der Lage, die Aufgaben einer Koordinationsstelle auf die Dauer zu übernehmen.
Gründung und Auftrag des Kuratoriums
Nach Absprache unter allen Interessierten schlug die Schweizerische Numismatische Gesellschaft der Schweizerischen Akademie der Geisteswissenschaften die Schaffung eines «Kuratoriums für die Bearbeitung der Fundmünzen der Schweiz» vor. Die Anregung wurde aufgenommen und die Abgeordnetenversammlung der SAGW setzte im Juni 1988 das Kuratorium ein. Seine Aufgabe ist es, ein Konzept für die einheitliche Aufnahme und Erschliessung der schweizerischen Münzfunde auszuarbeiten sowie Mittel und Wege zu erkunden, wie und wo die zu schaffende Institution betrieben werden könnte. Zugleich sollen die in den genannten Kantonen angelaufenen Einzelprojekte unterstützt und koordiniert werden.
Tätigkeit und Anträge des Kuratoriums
Die Mitglieder des Kuratoriums traten am 16. November 1988 erstmals zusammen. Dank der guten und umfassenden Vorarbeiten konnte sofort mit der Beratung von Aufgaben und Struktur der angestrebten Koordinationsstelle begonnen werden. Am 6. März und am 20. Dezember 1989 fanden weitere Sitzungen statt. Dazwischen führten Mitglieder des Kuratoriums Gespräche mit Behördenvertretern. Das am 20. Dezember 1989 verabschiedete Konzept geht von den föderalistischen Strukturen unseres Landes aus und lässt sich wie folgt skizzieren:
- Die Inventarisierung der Fundmünzen, d. h. die numismatische Bestimmung und Funddokumentation, ist Sache der Kantone, die nach Art. 724 des ZGB Eigentumsanspruch auf dieses Fundgut haben. Für jeden einzelnen Kanton muss demnach nach Wegen gesucht werden, wie diese Arbeit finanziert werden kann. Die Tatsache, dass verschiedene Kantone damit bereits begonnen haben, zeigt jedoch, dass man diesbezüglich optimistisch sein darf.
- Neu zu schaffen ist dagegen eine übergreifende Institution, die das numismatische und technische Spezialwissen (EDV) zur Verfügung stellt, die Projekte in den Kantonen initiiert, begleitet und koordiniert sowie die riesigen Mengen an Informationen sammelt, verwaltet, publiziert und im gesamtschweizerischen Rahmen auswertet. Diese Institution soll als «wissenschaftlicher Hilfsdienst» gemäss Forschungsgesetz Art. 9 g durch die SAGW eingerichtet werden und zwei Koordinationsstellen, eine für Westschweiz/Tessin sowie eine für die Zentral-/Ostschweiz umfassen. Die Koordinationsstellen werden durch je einen Numismatiker und einen technischen Mitarbeiter betreut. Ihre Arbeit leitet ein von der Trägerschaft eingesetztes Kuratorium bzw. dessen Arbeitsausschuss. Über denn Standort der beiden Koordinationsstellen wird zurzeit verhandelt. Während für die Westschweiz Lausanne vorgesehen ist, bleibt der Ort der anderen noch zu bestimmen.
- Die Einrichtung des angestrebten «wissenschaftlichen Hilfsdienstes» soll im Rahmen der neuen Beitragsperiode ab 1992 aus Bundesmitteln verwirklicht werden.
- Für die Zeit bis 1992 sieht das Kuratorium eine Übergangslösung in Form einer personell reduzierten Koordinationsstelle vor. Deren Finanzierung ist bereits weitgehend gesichert.
Hans-Markus von Kaenel